Entgegnung


Eine ganz schräge Meldung findet sich auf der Homepage der Gemeinde St. Marien:
Die Stadtausstellung Ansfelden werde nicht auf Grund eines Auftrages der Gemeinde St. Marien durchgeführt! Die Gemeinde St. Marien dementiert allen Ernstes, einen Auftrag für ein Computerterminal im Neuen Rathaus Ansfelden gegeben zu haben.
Freilich wird dieses Terminal auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses des Gemeinderates der Stadt Ansfelden errichtet.
Die Gemeinde St. Marien hält es allen Ernstes für denkmöglich, dass ein Terminal beim Neuen Rathaus in Ansfelden auf Grund ihres Auftrages eingerichtet werden könnte.
Kann das Selbstüberschätzung oder Fehleinschätzung sein oder gibt es eine andere Erklärung: Der Fasching hat begonnen und ist diese Meldung vielleicht als Lachnummer gedacht.
Weniger zum Lachen ist, dass die St. Mariener Unternehmen anscheinend bei einem gedruckten Gemeindeplan kräftig mitzahlen „dürfen“.
Da sind die Teilnehmer an der Stadtausstellung Ansfelden sehr glücklich:
Sie bekommen um € 790,- zzgl MWSt eine Homepage, neue Gestaltungen, einen Fotosupport mit Panoramaansichten und sind über alle Online-Terminals des Stadtausstellungsprogramms abrufbar.
Und das für garantierte 10 Jahre!



Von: Mag. Eckhard Grosz [mailto:grosz@grosz.at]
Gesendet: Freitag, 18. November 2011 17:45
An: 'gemeinde@st-marien.at'
Betreff: Stadtausstellung Ansfelden



Sehr geehrter Herr Bürgermeister Templ!

Danke für Ihr Schreiben vom 14.11.2011.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Stadtausstellung Ansfelden werden allen interessierten Unternehmen mittels Dokumenten dargelegt. Jedes an der Stadtausstellung Ansfelden beteiligte Unternehmen bekommt eine 7 Blatt umfassende Dokumentation und quittiert auch deren Kenntnisnahme und Erhalt. Dass ein an der Stadtausstellung Ansfelden beteiligtes Unternehmen die Rahmenbedingungen nicht kennt, ist daher nicht möglich.

Die Terminalstation der Stadtausstellung Ansfelden wird auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses des Gemeinderates der Stadt Ansfelden vom Dezember 2010 eingerichtet. Ein diesbezüglicher Vertrag zwischen der Grosz & Grosz

Stadt- und Gemeindeausstellungs GmbH und der Stadt Ansfelden datiert im Dezember 2010. Unrichtig ist, dass von unserem Unternehmen der Eindruck erweckt wird, die Stadtausstellung Ansfelden würde auf Grund einer Kooperation zwischen der Grosz & Grosz Stadt- und Gemeindeausstellungs GmbH und der Gemeinde St. Marien durchgeführt – dies wäre auch abstrus und absurd (oder erledigt/regelt die Gemeinde St. Marien neuerdings die Angelegenheiten der Stadt Ansfelden?).

Aus Ihren Ausführungen (Ihr Schreiben vom 14.11.2011 und Ihr Schreiben an St. Mariener Firmen) ergib sich aus unserer Sicht eine andere Problematik:

Sie suggerieren in Ihren Schreiben, dass es denkmöglich wäre, die Stadtausstellung Ansfelden auf Grund einer Kooperation mit der Gemeinde St. Marien auszurichten und negieren gleichzeitig, dass es eine derartige Kooperation gäbe und dass unser Unternehmen diesbezüglich falsch informiert hätte. Nun ist Ihre unterschwellige stillschweigende Behauptung, es wäre möglich, die Gemeindeausstellung St. Marien auf Grund einer Kooperation mit der Gemeinde St. Marien auszuführen, unrichtig (weil eben die Stadt Ansfelden Ihre Angelegenheiten selber regelt und natürlich eine Terminalstation im neuen Rathaus von Ansfelden nur auf Grund eines Vertrages mit der Stadt Ansfelden eingerichtet werden kann) und die von Ihnen aus dieser unrichtigen suggerierten Behauptung abgeleitete weitere Schlussfolgerung, wir hätte eine derartige abstruse Irreführung begangen (nämlich kommuniziert, dass eine Terminalstation im Rathaus Ansfelden auf Grund einer Kooperation mit der Gemeinde St. Marien eingerichtet wird), ist für unser Unternehmen rufschädigend und verursacht einen Schaden. Fraglich ist, ob Sie bei Abfassung des Schreibens an die Unternehmen wissen hätten müssen, dass die Stadtausstellung Ansfelden keiner Kooperation mit der Gemeinde St. Marien bedarf.

Wir werden sehr genau beobachten, inwieweit Sie weitere Behauptungen in der Art wie oben aufstellen. Sollte sich tatsächlich für uns ein Schaden ergeben, z.B. weil einer unserer Kunden auf Grund Ihres Schreiben vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, werden Sie dafür Verständnis haben, dass wir diesen Schaden vom Schädiger – der Gemeinde St. Marien oder Ihnen persönlich - ersetzt bekommen wollen.

Anmerken darf ich, dass St. Mariener Firmen teilweise schon seit über 20 Jahren an der Stadtausstellung Ansfelden teilnehmen. Der Vorgänger des aktuellen Terminals sind Kupfertafeln, die anlässlich der Stadterhebung von Ansfelden 1988 errichtet wurden und an denen schon einige St. Mariener Unternehmen und Landwirte beteiligt waren.

Inwieweit Ihre aus unserer Sicht rufschädigenden Schreiben Ihre Ursache in der Tatsache haben, dass Sie aktuell versuchen, einen gedruckten Plan zu bewerben, sei dahingestellt.

Ihren rechtlichen Schritten sehen wir mit Interesse entgegen, bieten Sie uns jedenfalls die Möglichkeit, die oben erörterte Schadenersatzproblematik direkt gerichtlich feststellen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. jur. Eckhard Grosz



Verantwortlich für diese Meldung: Phönix Alpha Info GmbH, 1100 Wien, Buchengasse 42
Stadtausstellung / Gemeindeausstellung Österreich